Liegenschaftsvermessungen

Grundstücksvermessungen

Nach dem Vermessungsgesetz von Baden Württemberg versteht man unter Liegenschaftsvermessungen Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.
Katastervermessungen sind Vermessungen zur Bildung von Flurstücken, (wie z.B. Zerlegungen von Grundstücken, Verschmelzungen, Baulandumlegungen, Strassenvermessungen), zur Festlegung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.
Unter Grenzfeststellungen werden die Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit in Übereinstimmung mit deren Nachweis im Liegenschaftskataster verstanden.


Unsere Leistung

Der Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Thomas Schürle nimmt als Organ des amtlichen Vermessungswesens hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns gesetzte Grenzstein soll nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen.

Der ÖbVI Dipl.-Ing. Thomas Schürle führt sämtliche Liegenschaftsvermessungen aus, für die nach Vermessungsgesetz ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur berechtigt ist.

Weiter unten haben wir einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Die Zulassungsbezirke des ÖBVI wurde mit der Änderung des Vermessungsgesetzes vom 30. November 2010 veröffentlicht am 9. Dezember 2010 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg aufgehoben.

Der ÖbVI ist daher ab sofort in ganz Baden-Württemberg berechtigt Liegenschaftsvermessungen für unsere Kunden durchzuführen.


Informationen

Informationen über Liegenschaftsvermessungen

Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises

Flurstückszerlegungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)

Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster

Straßen- und Gewässervermessungen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Baulandumlegungen
Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches Grundflächentauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.


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