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Liegenschaftsvermessungen

Grundstücksvermessungen

Nach dem Vermessungsgesetz von Baden Württemberg versteht man unter Liegenschaftsvermessungen Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.
Katastervermessungen sind Vermessungen zur Bildung von Flurstücken, (wie z.B. Zerlegungen d.h. Teilungen von Grundstücken, Verschmelzungen, Baulandumlegungen, Strassenvermessungen), zur Festlegung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.
Unter Grenzfeststellungen werden die Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit in Übereinstimmung mit deren Nachweis im Liegenschaftskataster verstanden.

Unsere Leistung

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns gesetzte Grenzstein soll nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen.

Die Schürle Vermessung GbR führt sämtliche Liegenschaftsvermessungen aus, für die nach Vermessungsgesetz ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur berechtigt ist.

Weiter unten haben wir einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Zulassungsbezirke

Landkreise   Städte 
Landkreis Esslingen   Stadt Ludwigsburg  
Hohenlohekreis   Stadt Esslingen  
Landkreis Göppingen   Landeshauptstadt Stuttgart  
Landkreis Böblingen    
Landkreis Heidenheim    
Landkreis Heilbronn    
Landkreis Ludwigsburg    
Landkreis Schwäbisch Hall    
Main-Tauber-Kreis    
Ostalbkreis    
Rems-Murr-Kreis    

Informationen

Informationen über Liegenschaftsvermessungen

Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises

Baurechtliche Beratung zu Grundstücksteilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung

Grundstücksteilungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)

Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster

Straßen- und Gewässervermessungen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Baulandumlegungen
Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches Grundflächentauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

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