Liegenschaftsvermessungen
Grundstücksvermessungen
Nach dem Vermessungsgesetz von Baden Württemberg versteht man unter Liegenschaftsvermessungen Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.
Katastervermessungen sind Vermessungen zur Bildung von Flurstücken, (wie z.B. Zerlegungen d.h. Teilungen von Grundstücken, Verschmelzungen, Baulandumlegungen, Strassenvermessungen), zur Festlegung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.
Unter Grenzfeststellungen werden die Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit in Übereinstimmung mit deren Nachweis im Liegenschaftskataster verstanden.
Unsere Leistung
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns gesetzte Grenzstein soll nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen.
Die Schürle Vermessung GbR führt sämtliche Liegenschaftsvermessungen aus, für die nach Vermessungsgesetz ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur berechtigt ist.
Weiter unten haben wir einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Zulassungsbezirke
| Landkreise | Städte |
| Landkreis Esslingen | Stadt Ludwigsburg |
| Hohenlohekreis | Stadt Esslingen |
| Landkreis Göppingen | Landeshauptstadt Stuttgart |
| Landkreis Böblingen | |
| Landkreis Heidenheim | |
| Landkreis Heilbronn | |
| Landkreis Ludwigsburg | |
| Landkreis Schwäbisch Hall | |
| Main-Tauber-Kreis | |
| Ostalbkreis | |
| Rems-Murr-Kreis |
Informationen
Informationen über Liegenschaftsvermessungen
Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises
Baurechtliche Beratung zu Grundstücksteilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung
Grundstücksteilungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)
Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster
Straßen- und Gewässervermessungen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Baulandumlegungen
Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches Grundflächentauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
